Bußgeldkatalog: 7 Verstöße gegen die StVO, die teuer werden können!
Wahrscheinlich wird jeder einmal mit dem Bußgeldkatalog konfrontiert werden: Eventuell ist man zu schnell gefahren, hat einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen oder eine rote Ampel übersehen. Mit den Änderungen des Flensburger Punktesystems im Jahr 2014 wurden ebenfalls die Bußgelder angepasst, die anfallen, wenn gegen die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) verstoßen wird. Im Bußgeldkatalog werden all jene Verstöße mitsamt entsprechenden Regelsätzen festgehalten, die am häufigsten begangen werden. Hier muss allerdings erwähnt werden, dass Vorstöße, die zu Unfällen oder Gefährdungen führen, eine Erhöhung des Bußgeldes nach sich ziehen. Die Beamten, die den Verstoß aufnehmen, können allerdings auch entscheiden, kulant zu sein, falls es mildernde Umstände gibt. Anbei haben wir einige der typischen Fehler zusammengefasst, die gegen die StVO verstoßen und zu Bußgeldern führen.
1. Handy am Steuer
Aus der heutigen Zeit ist das Smartphone nicht mehr wegzudenken, da es nicht nur mehr für die Kommunikation, sondern auch für Navigation und Informationsaufnahme genutzt wird. Allerdings sollte der Fahrer eines Fahrzeugs nicht damit erwischt werden, solange er das Handy tatsächlich in der Hand halten muss. Die Sprachsteuerung ist erlaubt; allerdings sollte auch hier stets darauf geachtet werden, dass der Straßenverkehr nicht aus den Augen gelassen wird. Solltest du bei der Smartphone-Nutzung erwischt werden, musst du mindestens mit einer Strafe von 100 € sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Solltest du andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder Sachbeschädigung anrichten, erhöht sich das Bußgeld und du musst nicht nur zwei Punkte in Flensburg hinnehmen, sondern musst auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Deshalb solltest du lieber eine Freisprechanlage nutzen, sodass du alle relevanten Dinge über deine Stimme kontrollieren kannst.
2. Alkohol am Steuer
Generell gilt für Autofahrer außerhalb der Probezeit die 0,5-Promillegrenze, unter der noch gefahren werden darf – selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Sollte man gegen diese Grenze verstoßen, muss mit einem Bußgeld von 500 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden. Beim zweiten Verstoß sind es bereits 1.000 € und beim dritten 1.500 €. Hier kommen zu den zwei Punkten in Flensburg dann allerdings drei Monate Fahrverbot hinzu. Bei Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss – das gilt bereits ab 0,3 Promille – bekommt man drei Punkte in Flensburg. Zusätzlich droht eine Entziehung des Führerscheins sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Gleiches gilt bei einem Alkoholgehalt im Blut von 1,1 Promille oder darüber.
3. Anschnallpflicht
Jeder Fahrer sollte wissen, dass das Verletzungsrisiko bei einem Unfall enorm ansteigt, wenn man nicht angeschnallt ist. Dennoch gibt es immer wieder Autofahrer, denen es aus verschiedenen Gründen widerstrebt, sich anzuschnallen. Moderne Fahrzeuge verfügen deshalb meistens über einen Mechanismus, der ein entsprechend nerviges Signal aussendet, sobald der Gurt vergessen wird. Nutzt man den Gurt nicht, zahlt man dafür laut Bußgeldkatalog 30 €; das Gleiche gilt bei einem nicht angeschnallten Kind. Sollte ein Kind komplett ohne Sicherung im Auto mitgenommen werden, kostet das 60 €. Außerdem bekommt man dafür einen Punkt in Flensburg.
4. Rote Ampel überfahren
Das Überfahren einer roten Ampel und die damit verbundene Störung der Ordnung kann sehr teuer werden: Hierbei muss man laut Regelsatz mindestens 90 € zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollten dabei andere gefährdet werden oder ein Sachschaden entstehen, bezahlt man bis zu 240 €, kassiert zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Sollte die Ampel überfahren werden, nachdem sie schon seit mehr als einer Sekunde auf “Rot” stand, zahlst du ein Bußgeld von 200 € und bekommst zwei Punkte. Hier bekommst du mindestens einen Monat Fahrverbot, allerdings kann das je nach Schwere der Tatbegehung bis zum Führerscheinentzug sowie Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Sollte man dabei andere gefährden oder ein Sachschaden verursacht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit einer härteren Strafe an. Biegt man an einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten, zahlt man 70 € Strafe und bekommt einen Punkt in Flensburg. Das Bußgeld steigt hierbei mit der Schwere des Vergehens auf bis zu 120 € an.
5. Illegale Autorennen
Die Fahrerlaubnis wird bei der Teilnahme an einem illegalen Autorennen (als Fahrer) immer entzogen. Darüber hinaus bekommt man drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann es je nach weiteren Umständen wie Gefährdung oder Personenschäden zu einer Freiheitsstrafe von bis 10 Jahren kommen.
6. Abstandsvergehen
Es ist wichtig, dem Vordermann genügend Platz zu lassen, um beim Bremsen entsprechend reagieren und einen Auffahrunfall vermeiden zu können. Allerdings wird das nicht selten zu wenig beachtet. Bei weniger als 80 km/h hält sich das Bußgeld für einen Verstoß noch in Grenzen (25 €); das steigt nur durch Gefährdung oder Sachbeschädigung auf 35 € an. Bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h sollte der halbe Tachowert in Metern eingehalten werden, um einem Bußgeld zu entgehen. Ab der Hälfte des halben Tachowerts (z. B. nur ein Abstand von 22,5 Metern bei 90 km/h) muss ein Bußgeld von 75 € gezahlt werden. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Die Strafe kann bis auf 320 € ansteigen, falls man nur ein Zehntel des halben Tachowerts einhält (4,5 Meter bei 90 km/h). Je höher die Geschwindigkeit, desto teurer werden die Strafen. Die schlimmsten Abstandsvergehen werden mit 400 €, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot geahndet.
7. Einbahnstraßen
Wer in die falsche Richtung auf der Einbahnstraße fährt, muss mit einem Bußgeld von 25 € rechnen. Das wird natürlich teurer, falls es zu einer Behinderung des Verkehrs, einer Sachbeschädigung oder einer Gefährdung führt. 15 € kostet es, wenn entgegen der Fahrtrichtung geparkt wird.