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Bußgeldkatalog: Fahren unter Alkoholeinfluss

06.01.2020

Jedem Autofahrer sollte bewusst sein, dass das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss illegal und strafbar ist. Hier gibt es festgelegte Grenzen, an die sich jeder Fahrer zu halten hat. Wir haben hier zusammengestellt, wie diese Grenzen aussehen, was erlaubt ist und was nicht und mit welchen Strafen du bei der Fahrt im alkoholisierten Zustand rechnen musst.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Wieso das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht erlaubt und außerdem strafbar ist, sollte eigentlich klar sein. Alkohol zu trinken wirkt sich negativ auf die Wahrnehmung und damit die Fahrtüchtigkeit aus und gefährdet nicht nur dich selbst, sondern auch deine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Bei einem Verstoß musst du als Fahrer mit Strafen in Form von Bußgeld, Punkten im Register in Flensburg oder sogar einem Entzug des Führerscheins rechnen. In harten Fällen können auch Aufbauseminare oder gar ein Strafverfahren auf dich zukommen.

Die wichtigsten Punkte zum Thema Fahren unter Alkoholeinfluss haben wir hier zusammengefasst:

  • Außerhalb der Probezeit sind bis zu 0,5 Promille erlaubt
  • Bei Werten zwischen 0,3 und 1,09 Promille gilt man als relativ fahruntüchtig
  • Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration gilt man als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob man einen Unfall oder Ähnliches verursacht oder nicht

Wenn du getrunken hast und die Polizei dich aufgrund von auffälligem Fahrverhalten bemerkt oder du einen Unfall verursachst, musst du mit entsprechenden Strafen rechnen. Wie diese Strafen aussehen, haben wir unten in einer Tabelle zusammengefasst.


Alkohol in der Probezeit

Als Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,5-Promille-Grenze nicht. Befindest du dich in der Probezeit, musst du während der Fahrt komplett nüchtern sein. Verstoße werden in diesem Fall hart sanktioniert: Neben mindestens 250 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg muss außerdem mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei Jahren gerechnet werden. Zusätzlich dazu kommt es im Regelfall zu einem verpflichtenden Aufbauseminar.


Restalkohol

Der Körper braucht seine Zeit, um den getrunkenen Alkohol wieder abzubauen. So kann es passieren, dass du dich morgens ins Auto setzt und sich noch Restalkohol in deinem Blut befindet. Sollte es dazu kommen, dass du von der Polizei in diesem Fall kontrolliert wirst, kann es genauso zu Strafen und Bußgeldern kommen, wie am Abend zuvor. 

In der Regel baut der Körper etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Es spielt aber auch eine Rolle, wie viel in welcher Zeit getrunken wurde, wie der allgemeine körperliche Zustand der Person war und ist und wie viel die Person in dieser Zeit gegessen hat. Online findest du einige Hilfestellungen, wie du den Restalkoholwert berechnen kannst. Allgemein gilt aber: Wenn du dich nach einer durchzechten Nacht noch nicht richtig wohlfühlst, solltest du auf keinen Fall Auto fahren.

Fahren unter dem Einfluss von Drogen

Nach dem Konsum von Drogen Auto zu fahren, wird mit hohen Bußgeldern und meist auch weiteren Sanktionen bestraft. Schließlich sind Drogen auch unabhängig vom Autofahren illegal und beeinflussen genau wie Alkohol deine Wahrnehmung und Fahrtüchtigkeit. Auch ein Führerscheinentzug oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können Folgen sein.

Die Sanktionen bei einer Fahrt unter dem Einfluss von Drogen sind gestaffelt. Das bedeutet, dass sie sich steigern, je öfter du im Drogenrausch Auto fährst. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • 1. Verstoß: 500 €, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 €, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 €, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

Zusätzlich dazu können unabhängig vom Autofahren Strafverfahren aufgrund von Drogenkonsum und -besitz eingeleitet werden. Wenn du durch den Konsum von Drogen während der Fahrt andere Menschen gefährdest, droht stellenweise sogar eine Freiheitsstrafe.

Unfall bei Alkohol am Steuer

Der Konsum von Alkohol kann einen Unfall begünstigen. Das liegt unter anderem daran, dass die Sicht unschärfer wird, man generell sensibler auf Licht reagiert, die Reaktionszeit länger und die Wahrnehmung eingeschränkt ist. Wenn du im betrunkenen oder angetrunkenen Zustand einen Unfall verursachst, musst du häufig mit hohen Sanktionen oder Strafen rechnen. 

Am drastischsten wird es, wenn du eine andere Person mit dem Unfall gefährdest. Dann kann es nämlich neben Bußgeldern und Fahrverbot auch zu einer Freiheitsstrafe kommen. Den Führerschein, der einem in der Regel entzogen wird, bekommt man meist nur nach einer Untersuchung (MPU) oder gar nicht zurück. Zudem können durch den Unfall geschädigte Personen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, was zu enorm hohen Kosten neben dem Strafgeld selbst führen kann.

Promillegrenzen und Strafen

Verstoß

Strafe/Sanktion

Über 0,5 Promille (1. Mal)

500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Über 0,5 Promille (2. Mal)

1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Über 0,5 Promille (3. Mal)

1500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Gefährdung des Verkehrs (ab 0,3 Promille)

3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Geld-/Freiheitsstrafe

Mehr als 1,1 Promille

3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Geld-/Freiheitsstrafe


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