Kfz-Zulassung vor und nach dem 01.10.2019


Vor Kurzem war die An-, Um- und Abmeldung eines Kfz noch eine Schererei, bei der man sich eines Besuchs in der Kfz-Zulassungsstelle nicht entziehen konnte. Die Nachteile liegen hier klar auf der Hand: Nicht nur muss man sich an Öffnungszeiten halten und ist deshalb nicht besonders flexibel, sondern muss möglicherweise auch eine ganze Weile anstehen, bevor man schließlich an der Reihe ist. Seit dem 01.10.2019 ist es glücklicherweise möglich, den Behördengang komplett zu umgehen. Jedoch gibt es auch dafür einige Vorgaben, die eingehalten werden müssen, um die Zulassung online durchführen zu können: So muss der Personalausweis über die eID-Onlinefunktion verfügen, der mit einem Lesegerät oder einer staatlichen Ausweis-App eingelesen werden kann. Weiterhin muss die Erstzulassung des anzumeldenden Fahrzeugs nach dem 01.01.2015 durchgeführt worden sein. Das liegt daran, weil erst bei diesen ein Sicherheitscode in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen wurde, welcher für die Online-Zulassung unabdingbar ist.

Wie funktioniert die neue Online-Zulassung für Kraftfahrzeuge?

Seit 2015 war eine Online-Abmeldung via Internet möglich; eine Wiederzulassung des Fahrzeugs ab Ende 2017 und seit dem 01.10. dieses Jahres mit der dritten Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) kann nun außerdem ein Fahrzeug online umgeschrieben oder neu zugelassen werden. 

Folgende Schritte müssen für die Kfz-Zulassung eines neuen Fahrzeugs übers Internet durchgeführt werden:


  1. Website der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Nachweisen der Identität mit Online-Ausweisfunktion via nPA oder eAT
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II aufdecken
  4. FIN, Sicherheitscode, IBAN für die Kfz-Steuer und Wunschkennzeichen angeben
  5. Validierung der Antragsdaten
  6. Nach der Validierung der Antragsdaten Gebühr mittels der angebotenen Methoden bezahlen
  7. Bestätigung der Eingaben und Antragsstellung
  8. Prüfung des Antrags durch einen Sachbearbeiter
  9. Alle nötigen Bescheide (Zulassungs- und Gebührenbescheid), Zulassungsbescheinigung Teil I & II, Plaketten- sowie Stempelplakettenträger
  10. Kennzeichen mit Plakettenträger bekleben; auf das angebende Wirksamkeitsdatum der Zulassung achten

Bei auftretenden Problemen sollte die zuständige Behörde informiert werden. Nachdem der Antrag kontrolliert wurde und keine Fehler aufgetreten sind, bekommt man bereits nach einigen Tagen Post und erhält den Zulassungsbescheid sowie die Plaketten für das Nummernschild, welche noch angebracht werden müssen. Anschließend ist die Zulassung des Fahrzeugs abgeschlossen. Solange die Vorgaben eingehalten werden, kann so auch die Wiederzulassung, die Umschreibung beim Halterwechsel sowie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs vorgenommen werden.

Welche Veränderungen bei der Kfz-Zulassung gibt es in Zukunft?

Die internetbasierte Kfz-Zulassung soll sich im Zuge von Stufe 4 auf juristische Personen ausdehnen. Hierbei sollen vor allen Dingen Unternehmen profitieren.